Gemeinde Ilvesheim
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim in Verbindung mit § 4 GemO Baden-Württemberg folgende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht: § 1 Geltungsbereich der Satzung Der Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus der als Anlage 1 zu dieser Satzung beigefügten Karte, in der der Geltungsbereich durch Grünfärbung markiert ist. § 2 Vom Vorkaufsrecht erfasste Flächen Innerhalb des Geltungsbereichs steht der...