GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bekanntmachung Volksbegehren: "Landtag verkleinern"
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens
„Landtag verkleinern“ über das
„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.
Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.
Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12.08.2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, 11.02.2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.
Autor:Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen |
Kommentare