Erste Einigung für eigenes Teilhaberecht von Menschen mit Behinderungen
Mannheimer Liga befürwortet Landesrahmenvertrag

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Mannheim begrüßt, dass nach langwierigen Verhandlungen über einen Landesrahmenvertrag für das Bundesteilhabegesetz im Juli ein Durchbruch erzielt wurde. Aktuell laufen die Zustimmungsverfahren in den Stadt- und Landkreisen sowie den Wohlfahrtsverbänden. Die Mannheimer Liga empfiehlt den Verantwortlichen der Stadt Mannheim, dem vorliegenden Entwurf des Landesrahmenvertrags beizutreten und diesen in Mannheim zur Umsetzung zu bringen.
Der Landesrahmenvertrag, auf den sich die Beteiligten geeinigt haben, bildet die Grundlage für die künftigen Leistungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz. Am Verhandlungstisch saßen Vertretungen von Städtetag, Landkreistag, Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg, Baden-Württembergischer Krankenhausgesellschaft und die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen. Der Vertrag ermöglicht, auf die Bedarfe, die Wünsche und die Vorstellungen der Menschen einzugehen. Im Mittelpunkt steht deren individueller Bedarf für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben durch personenzentrierte Leistungen.
„Das Bundesteilhabegesetz bedeutet eine Systemumstellung in der Behindertenhilfe. Deshalb ist es so wichtig, dass endlich die Rahmenbedingungen festgelegt werden“, sagt Gernot Scholl, Vorstand des Vereins für Gemeindediakonie und Rehabilitation e.V., der an den Verhandlungen teilnahm. „Vor dem Hintergrund, dass Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz seit 2018 Präsident des Städtetags Baden-Württemberg ist, geht die LIGA von einer Zustimmung aus.“
„Der Rahmenvertrag gibt die Sicherheit, dass nicht jeder Leistungserbringer separat mit den jeweiligen Kostenträgern verhandeln muss“, ergänzt Regina Hertlein, Vorstandsvorsitzende des Caritasverbands Mannheim. Allerdings seien im vorliegenden Dokument manche Themen noch klärungsbedürftig. So sei das Thema Teilzeitbeschäftigung in Werkstätten oder auch die Abgrenzung der Pflege zur Eingliederungshilfe noch nicht abschließend definiert. „Diese Detailfragen müssen in der neuen Vertragskommission geklärt werden“, so Hertlein.
„Ein Paradigmenwechsel - Mit dem Bundesteilhabegesetz steht die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen im Mittelpunkt. Und mit dem Landesrahmenvertrag haben sich die Beteiligten auf Regeln zur Umsetzung geeinigt, um Menschen so zu unterstützen wie es ihrem tatsächlichen Bedarf entspricht.“ Petra Röder, Vorstandsmitglied des Paritätischen Kreisverbands Mannheim

Hintergrund:
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beinhaltet ein eigenständiges Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen im Sozialgesetzbuch SGB IX. Den Rahmen dafür bildet der Landesrahmenvertrag zwischen den Stadt- und Landkreisen als Leistungsträger und den von der Liga der freien Wohlfahrtspflege vertretenen Leistungserbringern. Zum 1. Januar 2020 trat zunächst eine Übergangsvereinbarung in Kraft als vorläufige vertragliche Grundlage für die Leistungen der Eingliederungshilfe, diese läuft am 31.12.2021 aus. Für die vielfältigen Aufgaben, die noch zur Bearbeitung ausstehen, eine kurze Frist.

Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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