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Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2023 ist der 01.01.2023.

Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2022 versandt.
Sollten Sie bis zum 01.01.2023 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.

Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2023 meldepflichtig.
Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2023 einen Meldebogen.

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Autor:

GS Redaktion aus Ilvesheim

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