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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und viele weitere Verwaltungsleistungen können beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis online erledigt werden

Sowohl über die Homepage des Rhein-Neckar-Kreises (www.rhein-neckar-kreis.de) als auch über das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg (www.service-bw.de) können seit dem 17. Mai die sogenannten Infektionsschutzbelehrungen online absolviert werden.

Wer bei seiner Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommt (z.B. Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt) oder Lebensmittelbedarfsgegenstände (z.B. Geschirr) reinigt, braucht eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.

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Autor:

GS Redaktion aus Ilvesheim

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