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Landrastamt Rhein-Neckar-Kreis
Brunnen und Motorpumpen müssen genehmigt werden
Pressemitteilung des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 11. August 2020
Das Wasserrechtsamt informiert: Brunnen und Motorpumpen müssen genehmigt werden
Aufgrund der viel zu geringen Niederschläge in den letzten Wochen leiden die Gärten unter der Trockenheit. Hält die Trockenheit noch länger an, geht selbst manchen Bäumen das Wasser aus. Auch in den Bächen und Flüssen fehlt das Wasser. Fische und andere Wasserbewohner leiden unter den niedrigen Wasserständen. Weil Bäche und Flüsse sehr empfindliche Lebensräume darstellen, soll aus Bächen und Flüssen nicht grenzenlos Wasser für den eigenen Garten „abgezweigt“ werden.
Autor:GS Redaktion aus Ilvesheim |
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