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Grundsteuerreform

Bekanntmachung des Finanzministeriums zur Abgabe der Feststellungserklärung

Gemäß der „Öffentlichen Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen über die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts vom 9. März 2022 sind Eigentümer und Erbbauberechtigte bis zum 31. Oktober 2022 zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet.

Angaben zur Feststellungserklärung
Die für die Feststellungserklärung erforderlichen Angaben (z.B. Gemarkung, Nummer des Grundbuchblatts, Flurstücksnummer oder Fläche des Flurstücks) finden Sie in Ihrem Kaufvertrag, in Eintragungsbekanntmachungen des Grundbuchamts und in Ihnen bereits vorliegenden Grundbuchaus-drucken.
Die Flurstücknummer Ihres Grundstücks können Sie auf der Internetseite www.geoportal-bw.de ermitteln.

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Autor:

GS Redaktion aus Ilvesheim

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