Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Im Rhein-Neckar-Kreis: Stallpflicht für Geflügel wird bis zum 24. April verlängert
Wie das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises mitteilt, wird die aufgrund der Geflügelpest („Vogelgrippe“) angeordnete Aufstallungspflicht bis zum 24. April 2023 verlängert.
Bereits seit Mitte Februar war die Infektionskrankheit bei Wildvögeln an mehreren Orten im Rhein-Neckar-Kreis nachgewiesen worden. Aktuell wurde nun bei einer in Neckargemünd tot aufgefundenen Möwe die Geflügelpest festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat bei dem Tier am 31. März 2023 das hoch-pathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 amtlich bestätigt.
Die Anordnung der Aufstallungspflicht, die seit dem 8. März im gesamten Landkreisgebiet gilt, wird deshalb zum Schutz der Geflügelbestände vorerst bis zum 24. April 2023 verlängert.
Autor:GS Redaktion aus Ilvesheim |
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