Bürgerinitiative
"Kein Radschnellweg am Neckarkanal"
Bei der virtuellen Konferenz am 21.01.2021 ergaben sich für uns folgende Fragen, die wir am 02.02.2021
beim Regierungspräsidium, Herrn Kapp, einreichten. Leider erhielten wir bis jetzt keine Antwor!
1. In welchem Bereich ( Neckarkanal) ist ein Planfeststellungsverfahren vorgesehen und wo nicht und auf
welcher Rechtsgrundlage??
2. lt.Präsentation können "sinnvolle" Teilstrecken bereits vor der endgültien Fertigstellung des RSW
eröffnet werden. Ist das bereits geplant??
3. An welchen Wochentagen wurde gezählt?? (Stunde und Uhrzeit ist bekannt)
4 Haben Radfahrer grundsätzlich Vorrang vor den Fußgängern??
5. Wenn weniger Fußgänger, Spaziergänger unterwegs sind, kann es passieren, daß im Endeffekt es nur
einén RSW gibt??
6.
Autor:Bürgerinitiative RSW HD-MA aus Ilvesheim |
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