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Med. Fußpflege
Vdk-Ortsverband Ilvesheim

Medizinische Fußpflege als Kassenleistung.
Die podologische Therapie, allgemein als medizinische Fußpflege bezeichnet, ist bisher ausschließlich bei einem diabetischen Fußsyndrom auf Rezept verordnet worden. Der gemeinsame Bundesauschuss ( G-BA9) hat im Frühjahr 2020 beschlossen dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die podologische Therapie bei weiteren Krankheitsbildern übernehmen müssen.Mit der Therapie sollen weitere Folgeschäden der Füße verhindert werden, wie sie durch Entzündungen und Wundheilstörungen entstehen könnenDie entsprechende Änderung der Heilmittel-Richtlinie tritt zum 1.Juli 2020 in Kraft.
Christa Erbe / Vorsitzende

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Autor:

Christa Erbe aus Ilvesheim

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