Rhein-Neckar-Kreis
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Auch für junge Menschen ist eine rechtzeitige Vorsorge wichtig
Es kann jeden treffen: Ein Unfall oder eine schwere Krankheit – und plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, seine Interessen selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können. Man ist auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen.
Wie wichtig es deshalb auch für junge Menschen ist, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, darauf hat die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises hingewiesen. „Wer eine rechtliche Betreuung vermeiden möchte, sollte rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen “, erklärt der Leiter der Betreuungsbehörde, Tillmann Schönig. Denn: „Selbst nahe Angehörige sind zurzeit dazu nicht automatisch befugt. Sie müssen bevollmächtigt sein“. Ab dem 01.01.
Autor:GS Redaktion aus Ilvesheim |
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