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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Wohngeld kann auch online beantragt werden

Auch andere Verwaltungsdienstleistungen verfügbar

Zum 1. Januar 2023 trat in Deutschland die neue Wohngeldreform in Kraft. Damit haben wesentlich mehr Menschen als bisher ein Anrecht auf Wohngeld.

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis darauf hin, dass bei der Wohngeldstelle des Kreises der Antrag auf Wohngeld auch online gestellt werden kann. Sie ist für das Gebiet des Landkreises mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch zuständig.

Anspruchsberechtigte Kreiseinwohnerinnen und -einwohner finden den entsprechenden Online-Dienst auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de in der Rubrik „Service > Dienstleistungen > Wohngeld beantragen“.

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Autor:

GS Redaktion aus Ilvesheim

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