Corona
Änderung der Corona-Hauptverordnung vom 19.10.2020

Die wesentlichen Änderungen sind:
• Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fußgängerbereichen der Städte sowie in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen öffentlicher Einrichtungen (zum Beispiel im Rathaus und in der Schule).
• Ansammlungen im öffentlichen Raum werden auf 10 Personen oder zwei Haushalte begrenzt; hiervon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie bzw. Geschwister und deren Nachkommen.
• Private Veranstaltungen werden auf 10 Personen oder zwei Haushalte begrenzt; hiervon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie bzw. Geschwister und deren Nachkommen.
• sonstige öffentliche Veranstaltungen werden auf 100 Teilnehmende begrenzt (mit Hygieneschutzkonzept).
Wir prüfen weiterhin, ob auf Basis dieser Neuregelung und der Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis weitere Maßnahmen im Wege einer Allgemeinverfügung für unsere Gemeinde erforderlich sein werden. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie auf allen uns zur Verfügung stehenden Kanälen informieren.

Bürgermeisteramt

Autor:

GS Redaktion aus Ilvesheim

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