Corona
Änderung der Corona-Hauptverordnung vom 19.10.2020

Die wesentlichen Änderungen sind:
• Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fußgängerbereichen der Städte sowie in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen öffentlicher Einrichtungen (zum Beispiel im Rathaus und in der Schule).
• Ansammlungen im öffentlichen Raum werden auf 10 Personen oder zwei Haushalte begrenzt; hiervon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie bzw. Geschwister und deren Nachkommen.
• Private Veranstaltungen werden auf 10 Personen oder zwei Haushalte begrenzt; hiervon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie bzw. Geschwister und deren Nachkommen.
• sonstige öffentliche Veranstaltungen werden auf 100 Teilnehmende begrenzt (mit Hygieneschutzkonzept).
Wir prüfen weiterhin, ob auf Basis dieser Neuregelung und der Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis weitere Maßnahmen im Wege einer Allgemeinverfügung für unsere Gemeinde erforderlich sein werden. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie auf allen uns zur Verfügung stehenden Kanälen informieren.

Bürgermeisteramt

Autor:

GS Redaktion aus Ilvesheim

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.