Bekanntmachung
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 28.07.2022
1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschluss aus der Sitzung des Gemeinderates vom 30.06.2022
1.1 Personalangelegenheit - hier - Antrag der Schulsozialarbeiterin in Teilzeit auf vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses; Beschluss
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Mitarbeiterin auf vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen durch einen Auflösungsvertrag mit Ablauf des 31.08.2022 wird zugestimmt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
2. Antrag der Fraktion der Freien Wähler auf Zusatzbezeichnung
"Inselgemeinde"; Beschluss
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Ilvesheim beantragt den Zusatz „Inselgemeinde“ gem. § 5 Absatz 3 der Gemeindeordnung.
Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.
3. Neufestsetzung der Gebühren für die Betreuung von Kindern an der
Friedrich-Ebert-Grundschule in Ilvesheim außerhalb der Unterrichtszeit, hier:
Gebührenkalkulation und Neufassung der Gebührensatzung ab dem
01.09.2022 (Schuljahr 2022/2023); Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Gebührenkalkulation wird einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge bzw. der Gebührensätze zugestimmt.
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert-Grundschule außerhalb der Unterrichtszeit wird in der als Anlage Nr. 05 beigefügten Fassung beschlossen.
Die Benutzungsordnung für die Schulkinderbetreuung an der Friedrich-Ebert-Grundschule wird in der als Anlage Nr. 06 beigefügten Fassung beschlossen.
Die Neufassung der Satzung und die Benutzungsordnung treten am 01.09.2022 in Kraft.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
4. Sanierung der Mehrzweckhalle und Umbau des Feuerwehrgerätehauses; hier:
Übertragung der Vergabebeschlüsse auf den Technischen Ausschuss; Beschluss
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Tatsache, dass die Sanierung der Mehrzweckhalle und der Umbau des Feuerwehrgerätehauses unter Termindruck erfolgt wird die Vergabe der einzelnen Gewerke auch bei Überschreitung der entsprechenden Wertgrenze von 60.000,-- € auf den Technischen Ausschuss unter folgenden Voraussetzungen übertragen:
• Das Submissionsergebnis liegt innerhalb der Kostenschätzung bzw. trägt nicht zu einer Gefährdung der Budgetwahrung bei.
• Die Vergabe dadurch früher erfolgen kann bzw. die Vergabe im GR eine zeitliche Verzögerung bedeuten würde.
1. Der Übertragung wird für die Vergaben im Zuge der Sanierung der Mehrzweckhalle zugestimmt.
2. Der Übertragung wird für die Vergaben im Zuge des Umbaus des Feuerwehrgerätehauses zugestimmt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Autor:GS Redaktion aus Ilvesheim |
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