Bekanntgabe der Gemeinderatsbeschlüsse vom 25.02.2021
1. Nicht-öffentlich gefasste Beschlüsse Gemeinderat vom 04.02.2020
1.1 Antrag auf Fortführung der Cabana Beach-Anlage auf dem Freigelände des ehemaligen
Freibades
Hier: Festlegung der Pachtmodalitäten; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Pachtvertrag zur Weiterverpachtung einer Teilfläche des Freigeländes des ehemaligen Freibades zum Betrieb einer Beachbar abzuschließen.
Pachtdauer: zunächst 1 Jahr, kündbar durch Betreiber jederzeit, durch Gemeinde bei wichtigem Grund.
Der Beschluss wurde mit 10 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen gefasst.
1.2 Belastung von Wohnungserbbaurechten, Flst.Nr. 2905/1, Goethestraße 4; Wohnung Nr. 26,
Hier: Zustimmung der Gemeinde gem. § 5 des Erbbauvertrages vom 09.12.1998 in der Fassung der Änderung vom 22.12.1998; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Ilvesheim stimmt als Grundstückseigentümerin der beantragten Belastung des Erbbaugrundstücks Flst. Nr. 2905/1 Goethestraße 4, Wohnung Nr. 26 zu.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
1.3 Personalangelegenheit – hier Stundenaufstockung einer Beschäftigten aus dem
Fachbereich Kämmerei; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Der Anhebung des Beschäftigungsumfangs einer Beschäftigten des Fachbereichs Kämmerei, zur Erfassung und Plausibilitätsprüfung der Bauhof- und Fuhrparkleistungen in SAP CO, von 26 auf 30 Wochenstunden rückwirkend ab 01.01.2021 wird zugestimmt.
Der Beschluss wurde mit 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen gefasst.
1.4 Personalangelegenheit – hier befristete Weiterbeschäftigung einer Beschäftigten als
Elternzeitvertretung im Fachbereich Hauptamt / Ordnungsamt / Bürgerdienste; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Der befristeten Weiterbeschäftigung bis zum 31.12.2021 mit einem Beschäftigungsumfang von 22 Wochenstunden zur Unterstützung im Bereich Ordnungsamt / Bürgerdienste wird zugestimmt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
1.5 Personalangelegenheit – hier Umsetzung einer Beschäftigten in Vollzeit im Fachbereich
Hauptamt; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Die Beschäftigte in Vollzeit im Fachbereich Hauptamt / Bürgerdienste / Ordnungsamt wird auf ihren ausdrücklichen Wunsch im Zuge der einvernehmlichen Umsetzung mit Wirkung ab 01.03.2021 in den Bürgerdienst umgesetzt und zeitgleich von Entgeltgruppe 7 nach Entgeltgruppe 6 TVöD stufengleich herabgruppiert, da die Tätigkeitsinhalte im Aufgabenbereich Bürgerdienste niedriger bewertet sind.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Öffentlich gefasste Beschlüsse Gemeinderat vom 25.02.2021
2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr 2021
Hier: Einbringung des Haushaltsentwurfs der Verwaltung; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
1.)Der Gemeinderat nimmt den in der Sitzung übergebenen Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim 2021 sowie die ergänzenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2.)Der Gemeinderat verweist den Verwaltungsentwurf zur Vorberatung an den Verwaltungsaustausch bzw. Gemeinderat gem. dem im Sachverhalt enthaltenen Zeitablaufplan.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
3. Sanierung der Mehrzweckhalle (mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“)
Hier: Festlegung auf die Ausbauvariante; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Die Sanierung der Mehrzweckhalle (mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“) erfolgt auf der Ausbauvariante 3 + 4, die einen zweigeschossigen Anbau im Bereich der Terrasse vorsieht.
Der Beschluss wurde mit 13 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen gefasst. Es gab keine Gegenstimmen.
4. Neukonzeption der Gemeindebibliothek
Hier:
1. Erwerb von einem neuen Regal System für die Gemeindebibliothek,
2. Beitritt zum Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V.;
Beschluss.
Beschlussvorschlag:
1.)Auf der Grundlage des Angebots vom 25.01.2021 wird die Fa. Schulz Speyer Bibliothekstechnik AG, Friedrich-Ebert-Str. 2 a, 67327 Speyer mit der Lieferung eines Regalsystems für die Gemeindebibliothek beauftragt; der Angebotspreis beträgt 27.665,35 Euro.
2.)Der Beitritt zum Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V. erfolgt zum 01.04.2021.
3.)Die erforderlichen Mittel für die geplanten Maßnahmen werden im Entwurf des Ergebnishaushaltes 2021 bereitgestellt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
5. Vorlage des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
Hier: Feststellung gem. § 16 Abs. 3 EigBG; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2015 wird gem. § 16 Abs. 3 EigBG i.V.m. § 12 EigBVO wie folgt festgestellt:
2.1 Feststellung des Jahresabschlusses
2.1.1 Bilanzsumme1.829.556,32 €
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 1.566.549,00 €
das Umlaufvermögen 263.007,32 €
Rechnungsabgrenzungsposten0,00 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 607.407,47 €
die empfangenen Ertragszuschüsse38.862,00 €
die Rückstellungen19.993,60 €
die Verbindlichkeiten 1.163.293,25 €
2.1.2 Jahresverlust-232.441,21 €
Summe der Erträge894.677,92 €
Summe der Aufwendungen1.127.119,13 €
2.2 Behandlung des Jahresverlustes
Der Jahresverlust in Höhe von -232.441,21 Euro wird aus dem vorhandenen Gewinnvortrag in Höhe von 219.293,73 € getilgt; der Restbetrag in Höhe von 13.147.48 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Gewinne künftiger Jahre ausgeglichen.
2.3Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung nach § 6 der Betriebssatzung vom 14.12.2000 wird Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird nach der Feststellung durch den Gemeinderat in der Zeit von Freitag, 05.03.2021 bis einschließlich Montag, 15.03.2021, im Rathaus, Zimmer 30, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie sind zu beachten.
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.
6. Vorlage des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
Hier: Feststellung gem. § 16 Abs. 3 EigBG; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2016 wird gem. § 16 Abs. 3 EigBG i.V.m. § 12 EigBVO wie folgt festgestellt:
2.1 Feststellung des Jahresabschlusses
2.1.1 Bilanzsumme1.826.216,88 €
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 1.667.714,00 €
das Umlaufvermögen 158.502,88 €
Rechnungsabgrenzungsposten0,00 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 389.985,74 €
die empfangenen Ertragszuschüsse28.012,00 €
die Rückstellungen13.000,00 €
die Verbindlichkeiten 1.395.219,14 €
2.1.2Jahresverlust-217.421,73 €
Summe der Erträge835.850,46 €
Summe der Aufwendungen1.053.272,19 €
2.2Behandlung des Jahresverlustes
Der Jahresverlust in Höhe von -217.421,73 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Gewinne künftiger Jahre ausgeglichen.
2.3Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung nach § 6 der Betriebssatzung vom 14.12.2000 wird Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird nach der Feststellung durch den Gemeinderat in der Zeit von Freitag, 05.03.2021 bis einschließlich Montag, 15.03.2021, im Rathaus, Zimmer 30, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie sind zu beachten.
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.
7. Vorlage des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes Wasserversorgung
Hier: Feststellung gem. § 16 Abs. 3 EigBG; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2017 wird gem. § 16 Abs. 3 EigBG i.V.m. § 12 EigBVO wie folgt festgestellt:
2.1 Feststellung des Jahresabschlusses
2.1.1Bilanzsumme1.859.937,29 €
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 1.672.024,00 €
das Umlaufvermögen 187.913,29 €
Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 554.436,18 €
die empfangenen Ertragszuschüsse21.696,00 €
die Rückstellungen13.000,00 €
die Verbindlichkeiten 1.270.805,11 €
2.1.2 Jahresgewinn164.450,44 €
Summe der Erträge955.584,58 €
Summe der Aufwendungen791.134,14 €
2.2 Behandlung des Jahresverlustes
Der Jahresgewinn in Höhe von 164.450,44 Euro wird zur Tilgung des Verlustvortrages verwendet.
2.3 Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung nach § 6 der Betriebssatzung vom 14.12.2000 wird Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird nach der Feststellung durch den Gemeinderat in der Zeit von Freitag, 05.03.2021 bis einschließlich Montag, 15.03.2021, im Rathaus, Zimmer 30, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie sind zu beachten.
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.
8. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen; Beschluss.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der in der Anlage aufgeführten Spendenangebote zu.
Autor:Silvia Schneider aus Ilvesheim |
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