Bekanntmachung der Haushaltsatzung der Gemeindestiftung Altenwohn- u.Pflegeheim Ilvesheim
Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis
Bekanntmachung der
Haushaltssatzung
der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am
30.07.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt.
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 122.750
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 219.450-
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 96.700-
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0-
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 96.700-
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 96.475
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 151.950-
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von -55.475
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 10.000-
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 10.000-
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 65.475-
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 41.800-
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
ausFinanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 41.800-
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 107.275-
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen(Kreditermächtigung)
wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigeHaushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 10.000 EUR.
Mit Verfügung vom 17.08.2020 hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 30.07.2020 beschlossenen Haushaltssatzung für die Gemeindestiftung „Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim“ für das Haushaltsjahr 2020 gem. § 31 StiftG in Verbindung mit §§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 GemO und §§ 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO
bestätigt.
Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 10.000€ bedarf keiner Genehmigung nach § 31 StiftG in Verbindung mit § 89 Abs. 3 GemO.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeindestiftung „Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim“für das Haushaltsjahr 2020 liegen von Freitag, 18.09.2020, bis einschließlich Montag,
28.09.2020, während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus, Zimmer 30, öffentlich aus.
Ilvesheim, 15.09.2020
Andreas Metz
Bürgermeister
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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