Bekanntmachung Kämmereiamt
Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2021

Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Wasserversorgungsbetriebes
der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2021
(01.01.2021 – 31.12.2021)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31. März 2021 aufgrund von § 14 Eigen-betriebsgesetz (EigBG), der §§ 1 – 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) i.V.m. den §§ 79 ff. und 96 der Gemeindeordnung (GemO) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt festgestellt:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan

in den Erträgen auf 1.088.600 €
in den Aufwendungen auf 1.151.055 €

2. im Vermögensplan

in den Einzahlungen auf 1.368.980 €
in den Auszahlungen auf 1.368.980 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 1.211.925 €
festgesetzt (Kreditermächtigung)

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 194.500 €
festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 €
festgesetzt.

Mit Verfügung vorn 15.04.2021 hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 31.03.2021 beschlossenen Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Ge-meinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2021 gem. § 12 Abs. 4 EigBG in Verbin-dung mit § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

Gleichzeitig wurde gem. § 12 Abs. 4 EigBG in Verbindung mit § 87 Abs. 2 GemO der in § 2 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Wasserversorgung festgesetzte Ge-samtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 1.211.925 € genehmigt.

Der in § 3 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Wasserversorgung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 194.500 € wurde gem. § 12 Abs. 4 EigBG in Verbindung mit § 86 Abs. 4 GemO ebenfalls genehmigt.

Der in § 4 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Wasserversorgung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 200.000 € bedarf keiner Genehmi-gung nach § 12 Abs. 4 EigBG in Verbindung mit § 89 Abs. 3 GemO.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2021 liegt von Freitag, 23.04.2021, bis einschließlich Montag, 03.05.2021, während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus, Zimmer 30, öffentlich aus.
Bei Interesse zur Einsichtnahme bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.-Nr.: 0621/49660-200 oder E-Mail: termin@ilvesheim.de

Ilvesheim, 19.04.2021
Der Bürgermeister

Andreas Metz

Autor:

SN Redaktion aus Ilvesheim

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