Bekanntmachung
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2020
Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Wasserversorgungsbetriebes
der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2020
(01.01.2020 – 31.12.2020)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2020 aufgrund von § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG), der §§ 1 – 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in Verbindung mit den §§ 79 ff. und 96 der Gemeinde-ordnung (GemO) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt festgestellt:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan
in den Erträgen auf 1.029.000 €
in den Aufwendungen auf 1.046.000 €
2. im Vermögensplan
in den Einzahlungen auf 864.750 €
in den Auszahlungen auf 864.750 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 768.250 €
festgesetzt (Kreditermächtigung)
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 194.500 €
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 €
festgesetzt.
Mit Verfügung vorn 14.08.2020 hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 30.07.2020 beschlossenen Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2020 gem. § 12 Abs. 4 EigBG in Verbindung mit § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Gleichzeitig wurde gem. § 12 Abs. 4 EigBG in Verbindung mit § 87 Abs. 2 GemO der in § 2 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Wasserversorgung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 768.250 € genehmigt.
Der in § 3 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Wasserversorgung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 194.500 € wurde gem. § 12 Abs. 4 EigBG in Verbindung mit § 86 Abs. 4 GemO ebenfalls genehmigt.
Der in § 4 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Wasserversorgung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 200.000 € bedarf keiner Genehmigung nach § 12 Abs. 4 EigBG in Verbindung mit § 89 Abs. 3 GemO.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2020 liegt von Freitag, 21.08.2020, bis einschließlich Montag, 31.08.2020, während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus, Zimmer 30, öffentlich aus.
Ilvesheim, 17.08.2020
Der Bürgermeister
Andreas Metz
Autor:GS Redaktion aus Ilvesheim |
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