Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes
Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes

Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen
                                                    anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
                                                                    am 26. September 2021

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt.

Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Ilvesheim, Schlossstr. 9, 68549 Ilvesheim bis zum

29.07.2021

eingelegt werden.

Bereits vor der Bundestagswahl eingelegte Widersprüche haben bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit

Bürgermeisteramt Ilvesheim

Autor:

Lisa Schoofs aus Ilvesheim

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