Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes
Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes
Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen
anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
am 26. September 2021
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt.
Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Ilvesheim, Schlossstr. 9, 68549 Ilvesheim bis zum
29.07.2021
eingelegt werden.
Bereits vor der Bundestagswahl eingelegte Widersprüche haben bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit
Bürgermeisteramt Ilvesheim
Autor:Lisa Schoofs aus Ilvesheim |
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