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Bekanntmachung
Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis
Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Wasserversorgungsbetriebes
der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2023
(01.01.2023 – 31.12.2023)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 aufgrund von § 14 Abs. 1 Eigenbe-triebsgesetz (EigBG) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. den §§ 1 – 4 der Eigenbetriebs-verordnung (EigBVO) i.V.m. den §§ 39 Abs. Nr. 14, 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgestellt:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan
1.1 Summe der Erträge 1.088.250 €
1.2 Summe der Aufwendungen 1.230.360 €
1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -142.110 €
2. im Liquiditätsplan (mit Finanzierungsplan)
2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans 26.010 €
2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -380.000 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -406.010 €
2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 30.350 €
2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des
Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -375.660 €
2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsunwirksamen Einzahlungen
und Auszahlungen 0 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 0 €
festgesetzt (Kreditermächtigung)
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 75.000 €
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 €
festgesetzt.
Mit Verfügung vorn 10.05.2023 hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 27.04.2023 beschlossenen Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 12 Abs. 4 EigBG in Verbindung mit § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Der in § 3 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Wasserversorgung festgesetzte Gesamt-betrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 75.000 € bleibt gem. § 12 Abs. 4 EigBG in Verbindung mit § 86 Abs. 4 GemO genehmigungsfrei.
Der in § 4 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Wasserversorgung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 200.000 € bedarf keiner Genehmigung nach § 12 Abs. 4 EigBG in Verbindung mit § 89 Abs. 3 GemO.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2023 liegt von Freitag, 19.05.2023, bis einschließlich Dienstag, 30.05.2023, während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus, Zimmer 30, öffentlich aus.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2023 wur-de bereits auf der Homepage der Gemeinde Ilvesheim (www.ilvesheim.de) unter der Rubrik „Rathaus & Service“ veröffentlicht.
Ilvesheim, 15.05.2023
Der Bürgermeister
Andreas Metz
Autor:GS Redaktion aus Ilvesheim |
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