Ordnungsamt
Der Hund und seine Hinterlassenschaften

In § 11 unserer Polizeiverordnung ist geregelt, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie in fremden Vorgärten verrichten dürfen. Sollte dies doch einmal geschehen, sind die Hinterlassenschaften unverzüglich zu beseitigen.

Hierzu hat die Gemeinde Ilvesheim an vielen Stellen auf der Gemarkung Hundekotbeutelspender aufgestellt und auch entsprechend viele Müllbehälter stehen in und um Ilvesheim. Eine Übersicht über die aufgestellten Spender und die Lage der Grünanlagen sowie weitere nützliche Tipps zum Thema Hunde in Ilvesheim können Sie sich mit unserer Broschüre „Rund um den Hund“ verschaffen, die im Rathaus ausliegt.
Achtung: Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind private Grundstücke, diese dürfen auch nicht betreten werden, wenn sie scheinbar brach liegen. Dies gilt auch für Ihren Hund – und vor allem für seine Hinterlassenschaften. Denn aus diesen können schadhafte Erreger in die Lebens- und Futtermittel gelangen und Krankheiten auslösen.

Sollten Sie noch Fragen haben, einen leeren Spender oder einen übervollen Mülleimer bemerken, melden Sie sich gerne unter 0621/49660-0 bei uns – das Team unseres Ordnungsamtes hilft Ihnen gerne weiter.

Autor:

Lisa Schoofs aus Ilvesheim

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