Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Geflügelpest:
Ab 4. März 2023 Aufstallungspflicht in ausgewiesenen Risikogebieten des Rhein-Neckar-Kreises / Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind im gesamten Landkreis untersagt
Wegen der Geflügelpest gilt ab 4. März, in ausgewiesenen Risikogebieten im Rhein-Neckar-Kreis eine Aufstallungspflicht. Darauf weist das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hin.
Nachdem am 16. Februar 2023 ein Fall von Geflügelpest (HPAI) bei einem Wanderfalken im Rhein-Neckar-Kreis amtlich bestätigt worden war, wurden am 24. und am 27. Februar weitere tote Wildvögel geborgen und an das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe zur Untersuchung verbracht. Unter anderem bei einer Möwe aus Dossenheim wurde am 1. März das Geflügelpest-Virus nachgewiesen.
Autor:GS Redaktion aus Ilvesheim |
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