Bekanntmachung der Haushaltssatzungder Gemeinde Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 02.03.2023
die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen(Kreditermächtigung)
wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigunge1
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