Corona
In Anbetracht der aktuellen Corona- Pandemie bitten wir um Beachtung
Das Land Baden-Württemberg hat eine Meldepflicht und eine 14-tägige Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten verfügt. Eine jeweils aktuelle Liste der Risikogebiete wird auf der Internetseite des baden-württembergischen Sozialministerium www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de oder auf der Seite des Robert-Koch-Institutes (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) veröffentlicht.
Die Gemeindeverwaltung bittet Sie daher, vor Urlaubsantritt zu prüfen, ob sich Ihr Reiseziel in einem Risikogebiet befindet bzw. vor Ihrer Rückkehr, ob Ihre Urlaubsregion zu einem Risikogebiet erklärt wurde, während Sie sich dort aufgehalten haben.
Sofern Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- Gehen Sie direkt nach Hause und bleiben Sie dort für 14 Tage in Quarantäne.
- Gehen Sie nicht zu Ihrem Arbeitsplatz außerhalb der eigenen Wohnung.
- Kinder, die in einem Risikogebiet waren, dürfen nicht in Kitas oder in die Schule.
Informieren Sie umgehend das Ordnungsamt (Telefonnummer: 0621-49660-115 oder per E-Mail unter lisa.schoofs@Ilvesheim.de) über Ihre Einreise aus einem Risikogebiet. Eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist nicht erforderlich.
Alle weiteren Bestimmungen für Reiserückkehrer regelt die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung (CoronaVO EQT) des Landes Baden-Württemberg - www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de.
Wenn Sie für eine Corona-Erkrankung typische Symptome bekommen, kontaktieren Sie die telefonisch das Gesundheitsamt: 06221-522-1881 oder Ihren behandelnden Arzt.
Autor:Lisa Schoofs aus Ilvesheim |
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