Öffentliche Bekanntmachungen
Parken am Fahrbahnrand
Bitte beachten Sie beim Parken am Fahrbandrand, dass eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 m gegeben sein muss, damit Rettungsfahrzeuge im Einsatzfall durchfahren können.
Die Bevölkerung wird gefährdet oder muss Nachteile in Kauf nehmen, wenn z.B. die Feuerwehr durch widerrechtlich geparkte Fahrzeuge nicht an den Brandort gelangen, Rettungsdienste nicht rechtzeitig zu Hilfe eilen können oder die AVR die Behälterabfuhr nicht durchführen kann.
Wir wollen erreichen, dass sich alle Bürger rücksichtsvoll verhalten:
Deshalb wird die Gemeinde Ilvesheim verstärkt den ruhenden Verkehr und insbesondere behinderndes Gehwegparken kontrollieren, denn das Parken auf dem Gehweg ist gemäß § 12 StVO verboten und wird gemäß dem gültigen Bußgeldkatalog mit 20 € geahndet.
Autor:Lisa Schoofs aus Ilvesheim |
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