Balkonkraftwerke
Richtlinie zur Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 22.03.2023 eine Richtlinie zur Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken erlassen. Nachdem der Haushalt der Gemeinde am 17.04.2023 vom Kommunalrechtsamt genehmigt wurde, kann diese Richtlinie in Kraft treten.

Richtlinie zur Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen

1. Zuwendungszweck

Ziel der Zuwendung soll es sein, den Einsatz von steckerfertigen Photovoltaikanlagen, sogenannter Balkonkraftwerke oder Balkonmodule in der Gemeinde zu unterstützen.

Mit diesen Modulen wird insbesondere Bürgerinnen und Bürgern in Mietverhältnissen die Möglichkeit gegeben, ebenfalls regenerative Energien zur Deckung des eigenen Strombedarfs zu nutzen.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden soll die Neuanschaffung von sogenannten Balkonkraftwerken mit einer Leistung bis 600W. Die Geräte müssen auf der Gemarkung der Gemeinde Ilvesheim angebracht werden.

3. Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt einmalig 160 € für eine Anlage mit 600 Watt.

4. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Pächter und Erbbauberechtigte von Grundstücken oder Wohnungen. Die Objekte müssen sich auf der Gemarkung der Gemeinde Ilvesheim befinden.

5. Fördervoraussetzungen

Die Anlage ist nach dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 18.04.2023 angeschafft worden. Ausschlaggebend ist das Rechnungsdatum
Gefördert werden Module mit insgesamt 600W Abgabeleistung
Im Fördertopf müssen noch ausreichend Mittel vorhanden sein

6. Anstragstellung

Der Förderantrag ist ausgefüllt bei der Gemeinde unter folgender Adresse einzureichen:

Gemeinde Ilvesheim

Schloßstraße 9

68549 Ilvesheim

Oder digital per E-Mail an: Gemeinde@ilvesheim.de

7. Verwendungsnachweis

Um den verwaltungstechnischen Aufwand gering zu halten, reicht als Nachweis eine Kopie der Rechnung des angeschafften Geräts, sowie ein Foto des montierten Solarmoduls aus.

8. Auszahlung der Fördermittel

Der Zuschuss wird frühestens nach Rechtskraft der Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2023 und nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Die Zahlung erfolgt auf die im Antrag angegebene Bankverbindung.

9. Rechtscharakter

Die vorliegende Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Ilvesheim.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuwendungen.

Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.

Sind die Fördermittel ausgeschöpft, besteht kein Rechtsanspruch auf den Förderzuschuss seitens der Antragstellerin/des Antragstellers.

Maßgeblich ist die Reihenfolge der vollständig eingereichten Antragsunterlagen.

10. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 18.04.2023 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2023.

gez. Andreas Metz, Bürgermeister

Sie können den Antrag als pdf-Datei auf der Webseite der Gemeinde herunterladen. Der Antrag kann digital per Mail, per Post und persönlich im Bauamt beantragt und eingereicht werden.

Autor:

Michael Wawro aus Ilvesheim

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