Aus dem Kreistag
Kindertagespflege: Erhöhung der laufenden Geldleistung
Förderung nicht nur die Gemeinde: Seit 2018 gewährt auch der Rhein-Neckar-Kreis den Tagespflegepersonen für die Betreuung aller Kinder von 0 bis 6 Jahren eine laufende Geldleistung in Höhe von 6,50 €/Std. So wird Tagespflegepersonen, die außerhalb des eigenen Haushalts in anderen geeigneten Räumen betreuen, zusätzlich ein Sachkostenzuschlag für erhöhte Sachkosten wie Mietkosten, Nebenkosten und Ausstattung von 1 €/Std./Kind gezahlt und die Betreuung in den Randzeiten mit einem weiteren Zuschlag von 1 €/Std. gefördert.
Damit gewährte der Kreis in den letzten Jahren Geldleistungen, die über die landesweiten Empfehlungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales und der kommunalen Landesverbände hinausgingen.
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