Noch viele Fragen offen….
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule
Der Bundestag hat vor zwei Wochen einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats vorausgesetzt gilt er zunächst für Kinder der ersten Klassen und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Kind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das Angebot wahrzunehmen, gibt es nicht.
Der Bund will den Ländern für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen bis zu 3,5 Milliarden € bereitstellen. Darüber hinaus will er sich auch an den zusätzlichen Kosten der Länder für den laufenden Betrieb beteiligen.
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