Fraktionen
Wichtiger Hinweis mit der Bitte um Beachtung:
Die Organe (Gemeinderat), Amtsträger und Beschäftigten der Gemeinde Ilvesheim sind in ihrer amtlichen Eigenschaft in einem Zeitraum von mindestens drei Monaten vor Wahlen, zur gesteigerten politischen Neutralität verpflichtet. Dies gilt u.a. und insbesondere für die Öffentlichkeitsarbeit.
Die Neutralitätspflicht gilt auch außerhalb von Wahlkampfzeiten. Für die Karenzzeit, in der eine gesteigerte Neutralität gilt, gibt es keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. In seinem Urteil vom 27.02.1981 (ESVGH 31, 81) hat der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Karenzzeit von fünf bis sechs Monaten vor dem Wahltag für angemessen erachtet. In § 20 Abs. 3 S. 3 Gemeindeordnung B.-W. ist geregelt, dass der Zeitraum, in welchem Veröffentlichungen von Fraktionen im Amtsblatt (Mitteilungsblatt) ausgeschlossen werden können, maximal 6 Monate betragen darf.
In Ziffer 4 des „Redaktionsstatuts für das Amtsblatt der Gemeinde Ilvesheim“ vom 22.06.2017 hat der Gemeinderat festgelegt, dass alle Veröffentlichungen in der Rubrik „Fraktionen im Gemeinderat“ entsprechend einer Karenzzeit im Zeitraum von drei Monaten vor Wahlen ausgeschlossen sind.
Daher werden bis zum Ende der Bürgermeisterwahl unter dieser Rubrik keine Veröffentlichungen mehr vorgenommen – wir bitten dies zu beachten.
Autor:GS Redaktion aus Ilvesheim |
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