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Photovoltaik-Pflicht ab 2022 in Baden-Württemberg
Start mit neuen Nichtwohngebäuden und Parkplätzen
60 Prozent der Stellplatz- und Gebäude-Dachflächen sind zu belegen
(Heidelberg 7. Dezember 2021) Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb werden sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen im Südwesten bald Pflicht sein: Ab 1. Januar 2022 gilt die Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Im Mai folgen neue Wohngebäude. Darauf weist das Photovoltaik-Netzwerk Rhein-Neckar hin. Am 1. Januar 2023 sind die Solarstromanlagen dann auch bei Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren. Dr.
Autor:GS Redaktion aus Ilvesheim |
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