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Auch „pflegende Angehörige“ haben ein Anrecht darauf, dass ihre eigenen Bedürfnisse respektiert und beachtet werden
Pflegebedürftige Familienmitglieder werden häufig von Angehörigen betreut, die dabei ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche zurückstellen, damit auch in solch schwierigen Situationen der zu Pflegende ausreichend und gut versorgt ist. Die Bedürfnisse der / des Pflegebedürftigen stehen dabei meist im Vordergrund.
Aber – nicht nur Pflegebedürftige haben einen derartigen Anspruch – auch „pflegende Angehörige“ haben unbestreitbar ein Anrecht darauf, ihren berechtigten Bedürfnissen und Wünschen nachkommen zu können – obwohl dies meist schwierig umzusetzen und mit der Pflegesituation nicht immer problemlos vereinbar ist.
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