VdK
Der Vdk-Ortsverband informiert
Rente mit Pflege steigen.
Personen, die Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen und bereits in Rente sind, können eventuell ihre Rente steigern. Dies ermöglicht das Flexi-Rentengesetz, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. Wenn der Rentner jedoch schon die Regelaltersgrenze erreicht hat, können von der Pflegekasse Beiträge für die Pflege nur dann gezahlt werden , sofern der Pflegende kein Altersvollrentner ist- zum Beispiel nur eine "Wunschteilrente" in Höhe von 99 Prozent bezieht. Die Pflegebeiträge können dann den Rentenanspruch erhöhen. Ob sich die Pflege tatsächlich rentensteigend auswirkt, wenn die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicheung zahlt und was sonst zu beachten ist, dazu berät der DRV Baden-Württemberg in ihren Regionalzentren und Aussenstellen. Weitere Infos und Rechenbeispiele enthält die Broschüre "Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich", die kostenlos unter ( 0721) 825-23888 oder presse@drv-bw.de zu bestellen ist, zudem zum Downloaden bereitsteht : www.deutsche-rentenversicherung.de
Allen Oktober-Geburtstagskindern gratulieren wir ganz herzlich und wünschen Gesundheit und Glück.
Christa Erbe / Vorsitzende
Autor:Christa Erbe aus Ilvesheim |
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