Jugendangler am Weiher
Jugendangler am Weiher
Bei allen Pflege – und Projekteinsätzen am Weihergelände sind unsere Jugendangler mit Eifer und Geschick dabei.
Kein Wunder, dass die Jungs (Mädels sind auch willkommen) auch klare Regelungen über ihre Angelrechte am Weiher erwarten. Nach einer längeren Prüfungsphase hat die Vorstandschaft nun im Rahmen des rechtlich Zulässigen folgendes festgelegt:
A. Angelberechtigungsausweis
für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, die noch keine Fischerprüfung abgelegt haben (Jugendfischereischeininhaber). In ihrem Ausweis ist vermerkt, dass sie nur in Begleitung eine erwachsenen Fischereiberechtigten auf das Weihergelände dürfen. Der Erwachsene muss allerdings nur auf die ordnungsgemäße Ausübung der Angelfischerei achten.
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