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Hilfsmittel auf Empfehlung von Pflegekräften.
Mit dem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde Paragraf 40 Absatz 6 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGBXI) eingeführt, mit dem Ziel, dass pflegebedürftige Menschen schnell geeignete Hilfsmittel erhalten können. Pflegekräfte dürfen seit 2022 bestimmte Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel empfehlen, die Pflegebedürftige zuhause beziehungsweise im privaten Lebensumfeld benötigen. Hier ist zu beachten, dass die Neuregelung weder für die teil- noch für die vollstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege gilt. Die empfohlenen Hilfsmittel für zuhause müssen pflegerischen Zwecken dienen.

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Autor:

Christa Erbe aus Ilvesheim

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