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Vdk-Ortsverband Ilvesheim informiert

Stiftung Anerkennung und Hilfe:
Anträge noch bis 30.Juni 2021 möglich
Seit 2017 können Menschen, die früher in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie körperliche oder psychische Gewalt erlebten, bei der " Stiftung Annerkennung und Hilfe" Gehör finden und Entschädigungsleistungen beantragen. Die Antragsfrist wurde jetzt nochmals verlängert- bis zum 30. Juni 2021. Die Stiftung  Anerkennung und Hilfe ist bundesweit vertreten. Informationen und Adressen der Anlauf- und Beratungsstellen gibt es unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de, ein allgemeines Infotelefon unter (0800) 221 221 8. Für Betroffene entscheidend ist der aktuelle Wohnsitz. Konkret geht es um Menschen, die als Kinder/Jugendliche in Behindertenheimen der Bundesrepublick zwischen 23. Mai 1949 und dem 31.

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Autor:

Christa Erbe aus Ilvesheim

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