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Vdk-Ortsverband Ilvesheim informiert

Im Eilverfahren zum Pflegegrad
Wer im Krankenhaus ist oder eine Reha macht und pflegebedürftig ist, kann auch über den dortigen Sozialdienst einen Pflegegrad beantragen. Diese Einstufung ist jedoch nur vorübergehend. Nach der Entlassung findet nochmals eine Begutachtung statt. Dabei kann es auch zu einer Herabstufung kommen.

Zeichnet sich während des Aufenthalts im Krankenhaus oder in der Reha-Klinik ab, dass der Betroffene mindestens ein halbes Jahr lang eine Anschlussversorgung benötigt, kann bereits in der Einrichtung ein Pflegegrad beantragt werden. Dieses Eilverfahren soll die pflegerische Versorgung des Erkrankten 
sicherstellen. Statt eines Hausbesuchs sichtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ( MDK ) die ärztlichen Unterlagen und entscheidet nach Aktenlage.

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Autor:

Christa Erbe aus Ilvesheim

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