VdK
Vdk-Ortsverband Ilvesheim informiert
Härtefallregelung bei Zahnersatz:
Wenn Versicherte mit geringem Einkommen Zahnersatz benötigen, zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen zusätzlichen Festzuschuss. Vorraussetzung für diese Härtefallregelung ist, dass die Betroffenen 2022 ein monatliches Einkommen von weniger als 1316 Euro haben. Wenn sie mit einem Angehörigen zusammenwohnen, sind 1809,50€ maßgeblich, plus jeweils 329 Euro für jeden weiteren Angehöhrigen. Bei Personen, die beispielsweise Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten, erfolgt keine Einkommensprüfung. Sie fallen automatisch unter die Härtefallregelung. das gilt auch für Studierende mit Bafög-Anspruch und für Bewohner von Pflegeheimen, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
Autor:Christa Erbe aus Ilvesheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.