Aktuelle Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Seit dem 19. Oktober gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Die Corona-Verordnung des Landes sowie weitere Rechtsgrundlagen wurden auf Landesebene an das derzeitige, stark steigende Infektionsgeschehen angepasst. Folgende Änderungen haben demzufolge auch in Ladenburg Auswirkungen auf das öffentliche Leben:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum wurde erweitert, demnach an Markttagen (Dienstag und Freitag) das Tragen von Masken bei Besuchen des Wochenmarktes verpflichtend ist. Dies gilt für Anbieter als auch für Kunden. Grundsätzlich gilt das Tragen einer Maske auch in weiteren Bereichen des öffentlichen Raumes wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, bspw. beim Schlangestehen vor mobilen Verkaufsständen. Die Maskenpflicht gilt ferner in allen für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen von öffentlichen Einrichtungen (bspw. Rathaus, Bürgerbüro, Lobdengau-Museum).
Für Schülerinnen und Schüler gilt, dass ab Montag, 19.10.2020, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen auch im Unterricht besteht.
Ansammlungen
Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. Das private Zusammentreffen von Personen ist auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
Trauungen
Für standesamtliche Trauungen gilt es den Kreis der anwesenden Personen auf maximal zehn Personen zu beschränken.
Veranstaltungen
Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen ist auf 100 begrenzt. Private Feiern sind keine Veranstaltungen im Sinne der Verordnung.
Trainingsbetrieb/Vereinssport
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb ist die Nutzung von Sporthallen sowie das Römerstadion weiterhin möglich, allerdings gelten spezifische Rahmenbedingungen. Die Höchstzahl für Ansammlungen im Trainings- und Übungsbetrieb ohne Mindestabstand ist auf 10 Teilnehmer/innen gesenkt worden. Ausnahmen sind möglich sofern der Mindestabstand durchgängig eingehalten werden kann oder eine höhere Personenzahl zwingend für die Ausübung der Sportart erforderlich ist.
Weitergehende Informationen finden Sie bei Interesse auf der nachfolgenden Website des Staatsministeriums Baden-Württemberg und des Kultusministeriums: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+10+15+Anpassung+Corona-Verordnung+Schule?fbclid=IwAR3Qu-8NbGbMXDP6uDXLWZzN70kdO-_C4rz3djzvSu2rX8FmBSSgzuZpmZs
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/CoronaVO+Sport
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die dargestellten landesweiten Regelungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Abhängigkeit der Infektionslage durch die Landesregierung erfolgen. Die Stadt Ladenburg verweist bezüglich Informationen und aktuellen Entwicklungen auf die Bürger-App oder die Webseite der Stadt Ladenburg.
Um einen dauerhaften Betrieb der Stadtverwaltung trotz steigender Fallzahlen sicherstellen zu können, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten für ihre Anliegen im Bürgerbüro und / oder im Rathaus telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren und von persönlichen Vorsprachen möglichst Abstand zu nehmen.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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