Aktuelle Informationen zum Jahreswechsel
Die Stadt Ladenburg informiert, dass zum Jahreswechsel besondere Regelungen durch Allgemeinverfügungen des Rhein-Neckar-Kreises gelten:
Die Allgemeinverfügungen „Untersagung des Abbrennens von Pyrotechnik im Sinne des § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“, „Ausschank- und Konsumuntersagung von Alkohol“ und „Untersagung des Verweilens von Gruppen von mehr als zehn Personen auf Verkehrs- und Begegnungsflächen“ gelten in den folgenden Bereichen im Stadtgebiet:
- Marktplatz und alle angrenzenden Straßen und Gehwege in diesem Bereich,
- gesamter Bereich um den Wasserturm ab der Neckarstraße, öffentliche Toilettenanlage,
Festwiese mit allen Wegen und Sitzmöglichkeiten bis zum Bury-Denkmal inklusive der Treppenabgänge zum Neckar,- Grünanlage „Benzpark“ zwischen dem Carl-Benz-Haus und der Carl-Benz-Garage bis zum Weg „Am Neckardamm“, inklusive der Wege,
- Neckarwiese einschließlich der Wege bis zum Zugang Fähre,
- im Bereich des Neckartorplatzes einschließlich der benachbarten Grünflächen bis zur Jahnstraße,
- sämtliche öffentlich zugängliche Schulgelände und Schulhöfe,
- Zu- und Abgänge zum Bahnhofsgelände.
Für den Bereich der Altstadt gilt die generelle Untersagung für das Abbrennen von Pyrotechnik im Freien zum Schutz der Fachwerkhäuser wie bereits in den Vorjahren.
Sämtliche Allgemeinverfügungen des Rhein-Neckar-Kreises können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/aktuelles/bekanntmachungen.html
Die Stadtverwaltung appelliert an Bürgerinnen und Bürger an diesem Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten und die Kontakte ab dem 28. Dezember entsprechend den landesweiten Vorgaben auf maximal 10 Personen auch in privaten Räumlichkeiten zu reduzieren. Hintergrund dieser präventiven Maßnahmen ist, die rasche Ausbreitung der Omikron-Variante zu verhindern und das Ziel in der Zwischenzeit, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von der Sinnhaftigkeit einer Impfung zu überzeugen.
Darüber hinaus gilt es insbesondere mit Blick auf den Januar und Februar die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur zu entlasten. Hierzu zählt die Einsatzbereitschaft der Polizei und der freiwilligen Feuerwehr zu gewährleisten sowie ausreichend Kapazitäten des Gesundheitssystems für Covid-19-Patienten und andere, nicht vermeidbare Notfälle, vorzuhalten.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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