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Hierfür steht die gesetzliche Rentenversicherung
Auszubildende: Vom ersten Tag an abgesichert

Im August und September beginnt das neue Ausbildungsjahr. Gut zu wissen: Auszubildende sind ab Tag eins in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenrenten, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit.

Auszubildende sorgen für die Rente vorWährend der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern müssen die Auszubildenden auch Abgaben für die Sozialversicherung zahlen - unter anderem für die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind aber gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen bereits für ihr Alter vor. Zudem können die Berufseinsteigenden weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abrufen.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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