Landratsamt bittet weiter um Terminvereinbarung
Online-Dienste im Serviceportal Baden-Württemberg verfügbar
Behördengänge
in Corona-Zeiten
Auch beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und seinen Behörden gelten weiter Hygiene- und Abstandsregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
So besteht für Besucherinnen und Besucher in den Dienstgebäuden Maskenpflicht. Die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar. Auch für persönliche Vorsprachen in anderen Ämtern des Rhein-Neckar-Kreises ist eine vorherige Anmeldung – telefonisch unter der Behördennummer 115 oder online unter www.rhein-neckar-kreis.de/termine – erforderlich, um Besucherströme zu kanalisieren und Wartezeiten zu vermeiden.
In einigen Fällen kann auf Behördengänge sogar ganz verzichtet werden: Im Serviceportal Baden-Württemberg www.service-bw.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.