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Landratsamt bittet weiter um Terminvereinbarung Online-Dienste im Serviceportal Baden-Württemberg verfügbar
Behördengänge in Corona-Zeiten

Auch beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und seinen Behörden gelten weiter Hygiene- und Abstandsregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
So besteht für Besucherinnen und Besucher in den Dienstgebäuden Maskenpflicht. Die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar. Auch für persönliche Vorsprachen in anderen Ämtern des Rhein-Neckar-Kreises ist eine vorherige Anmeldung – telefonisch unter der Behördennummer 115 oder online unter www.rhein-neckar-kreis.de/termine – erforderlich, um Besucherströme zu kanalisieren und Wartezeiten zu vermeiden.
In einigen Fällen kann auf Behördengänge sogar ganz verzichtet werden: Im Serviceportal Baden-Württemberg www.service-bw.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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