Im Jahr 2011 ausgestellte Energieausweise müssen dieses Jahr erneuert werden – Bei Mieterwechsel ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen
Bestehende Wohngebäude: Neue Regeln für Energieausweise ab 1. Mai 2021
Ab 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. So wird künftig die Höhe der Treibhausgas-Emissionen in den Energieausweis aufgenommen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Bei Verbrauchsausweisen sind Hauseigentümerinnen und -eigentümer in Zukunft verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Aussteller müssen die Angaben vor Ort oder anhand geeigneter Fotos prüfen. Die Änderungen sollen die Aussagekraft der Ausweise verbessern.
Relevant werden die Änderungen in diesem Jahr für Energieausweise, die 2011 ausgestellt wurden. Da Energieausweise nur zehn Jahre gültig sind, müssen Eigentümer sie unter Umständen erneuern lassen.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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