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Seit 25. Mai ist ein Besucher pro Patient und Tag erlaubt – ab dem 5. Tag des stationären Aufenthalts
Besuche am Universitätsklinikum Heidelberg unter Auflagen wieder möglich

Bescheinigung eines tagesaktuellen Testergebnisses oder vollständiger Impfung oder Genesung Voraussetzung / Vorgaben sichern Schutz von Patienten und Mitarbeitern / Ausnahmeregeln gelten weiterhin
Vor dem Hintergrund der aktuell stetig sinkenden Infektionszahlen sind seit Dienstag, 25. Mai 2021, am Universitätsklinikum Heidelberg wieder Besuche – unter bestimmten Voraussetzungen – erlaubt. Der Beschluss der Task Force des Universitätsklinikums Heidelbergs (UKHD) und des „Interklinischen Stabs", eines Gremiums aus Vertretern aller Kliniken der Stadt Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises, bezieht sich auf die am 14. Mai aktualisierte Corona-Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg und gilt für alle Krankenhäuser der Region.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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