Wartezeit auf Steuererstattung darf nicht vom Wohnort abhängen – Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen weist große Unterschiede auf
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg
Durchschnittlich 1.000 Euro erhalten Steuerzahler im Erstattungsfall vom Finanzamt zurück. Die Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen war dabei auch im Jahr 2020, trotz zunehmend automatisierter Bearbeitung, mit durchschnittlich 48 Tagen generell zu lang. Den Ämtern zu Gute halten muss man für das vergangene Jahr allerdings die Mehrbelastung durch die Corona-Krise, die auch in Finanzämtern einen zeitlichen Mehraufwand erforderte. Die Senkung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 49 Tagen im Jahr 2019 auf 48 Tage im Jahr 2020 ist daher lobenswert.
Diese Reduzierung zeigt aber auch, dass es den Finanzämtern in zukünftigen Jahren, in denen die Corona-Krise keine so zentrale Rolle mehr spielen wird, gelingen muss, den Bearbeitungszeitraum noch deutlicher zu senken.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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