Coronakrise
Eingeschränkte Erreichbarkeit bei der Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden des Rhein-Neckar-Kreises nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar
Auch bei den Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden des Rhein-Neckar-Kreises gibt es im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus einschränkende Maßnahmen für die Kundinnen und Kunden.
So sind die Behörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch ab sofort nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich erreichbar. Die Termine können online unter www.rhein-neckar-kreis.de/kfzwesen sowie telefonisch vereinbart werden:
Kfz-Zulassungsbehörden
Sinsheim 06221 522-5514
Weinheim 06221 522-6025
Wiesloch 06221 522-4106
Fahrerlaubnisbehörden
Sinsheim 06221 522-5504
Weinheim 06221 522-6030
Wiesloch 06221 522-4334
Wie bei allen Dienststellen des Landratsamtes sollte generell auf persönliche Vorsprachen soweit als möglich verzichtet werden. Die Dienstgebäude dürfen ohne Termin nicht mehr betreten werden. Der Rhein-Neckar-Kreis bittet um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme, die dem Schutz von Besucherinnen und Besuchern sowie den Mitarbeitenden gleichermaßen dient.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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