Erneuerbare in den Heizungskeller
KLiBA gibt einen Überblick über alle Änderungen im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)
Der Weg für erneuerbare Energien im Heizungskeller ist geebnet – das novellierte Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die Pflicht, bei neu errichteten Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energien einzubinden, gilt zunächst nur bei Neubauten.
Für jene, die ihre Heizung in einem bestehenden Wohngebiet tauschen, gilt die 65-Prozent-Regel erst dann, wenn die Kommune eine kommunale Wärmeplanung vorlegt und ergänzend den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder ein Gebiet für die Wasserstoffnutzung ausweist. Verpflichtend ist jedoch die Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei einem Heizungstausch spätestens Mitte 2028. Die langen Übergangsfristen federn die Umstellung ab.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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