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Erneuerbare in den Heizungskeller

Fit für die Zukunft: Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der KLiBA-Aktion "Wegen Sanierung geöffnet", die ihre Häuser und ihre Heizung aus 50er bis 80er Jahren energetisch saniert haben, setzten neben der umfassenden Dämmung auf regenerative Energien wie Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe. | Foto: Foto: Gülay Keskin
  • Fit für die Zukunft: Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der KLiBA-Aktion "Wegen Sanierung geöffnet", die ihre Häuser und ihre Heizung aus 50er bis 80er Jahren energetisch saniert haben, setzten neben der umfassenden Dämmung auf regenerative Energien wie Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe.
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KLiBA gibt einen Überblick über alle Änderungen im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

Der Weg für erneuerbare Energien im Heizungskeller ist geebnet – das novellierte Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die Pflicht, bei neu errichteten Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energien einzubinden, gilt zunächst nur bei Neubauten.

Für jene, die ihre Heizung in einem bestehenden Wohngebiet tauschen, gilt die 65-Prozent-Regel erst dann, wenn die Kommune eine kommunale Wärmeplanung vorlegt und ergänzend den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder ein Gebiet für die Wasserstoffnutzung ausweist. Verpflichtend ist jedoch die Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei einem Heizungstausch spätestens Mitte 2028. Die langen Übergangsfristen federn die Umstellung ab.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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