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Externer Notfallplan liegt öffentlich aus

Der Rhein-Neckar-Kreis als untere Katastrophenschutzbehörde hat gem. § 8 a LKatSG den externen Notfallplan der Fa. neska Schifffahrts- und Speditionskontor GmbH erstellt.

Da Teile der Gemarkung der Stadt Ladenburg im Gefährdungsbereich des Betriebs liegen, ist der externe Notfallplan gem. § 8 a (4) zur Anhörung der Öffentlichkeit auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Anregungen können während dieser Auslegungsfrist bei der Stadt Ladenburg, Hauptstraße 7, 68526 Ladenburg vorgebracht werden.

Die Auslegung erfolgt vom 20. März 2023 bis zum 21. April 2023 im Rathaus der Stadt Ladenburg (Pforte im EG), Hauptstraße 7, 68526 Ladenburg.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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