Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis reaktiviert Portal „Impfhelden

Jede Dosis wird gerettet“ / Interessierte können sich für kurzfristige Impfungen anmelden / Auch Kinder zwischen 5 und 11 Jahren können für kurzfristige Impfungen in den Impfstützpunkten Heidelberg und Sinsheim registriert werden

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis reaktiviert sein Internetportal „Impfhelden“. Unter dem Motto „Jede Impfdosis wird gerettet“ werden die am Ende eines Impftages verfügbaren Restimpfdosen schnell und einfach verteilt. „Damit wollen wir Impfwilligen an allen Standorten ein unkompliziertes und kurzfristiges Angebot unterbreiten“, so Christoph Schulze, Ärztlicher Leiter Impfen im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Auch Kinder zwischen 5 und 11 Jahren können im Impfhelden-Portal für eine kurzfristige Impfung in den Impfstützpunkten Heidelberg und Sinsheim registriert werden.

„Die Wiederbelebung des Impfportals ist eine gute Nachricht für alle Menschen, die noch keine Impfung erhalten haben, sich boostern lassen möchten, flexibel und mobil sind“, freut sich Landrat Stefan Dallinger und sagt weiter: „Mit diesem Portal erreichen wir Impfwillige schneller. Denn es geht jetzt wirklich darum, dass sich möglichst viele Menschen impfen oder boostern lassen und der vorhandene Impfstoff gut genutzt wird.“

Das Impfhelden-Portal ist unter https://c19.rhein-neckar-kreis.de/Impfhelden direkt erreichbar.
Die Registrierung erfolgt über die eigene Handynummer und E-Mail-Adresse. Nach der Übermittlung der persönlichen Daten kann der Standort, welchen man schnell erreichen kann, und der gewünschte Impfstoff ausgewählt werden. Dieser Vorgang wird per E-Mail bestätigt. Sobald wiederum diese Mail bestätigt wurde, ist die Person als „Impfheld“ oder „Impfheldin“ gelistet. Bei zur Verfügung stehenden Impfdosen werden die Impfheldinnen und Impfhelden telefonisch von den Impfteams benachrichtigt und bekommen eine Impfdosis angeboten. Zu den Terminen müssen die Impfheldinnen und Impfhelden ihren Personalausweis und Impfpass mitbringen. Kinder unter 14 Jahren müssen gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten zum Impftermin erscheinen. Ab dem Alter von 14 Jahren können Jugendliche geimpft werden, wenn Sie eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen.

Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.