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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Jagdscheinverlängerungen rechtzeig vor Beginn des neuen Jagdjahrs beantragen - Antragstellung in diesem Jahr Corona-bedingt nur auf dem Postweg

In wenigen Wochen, nämlich am 1. April, beginnt das neue Jagdjahr. Jägerinnen und Jäger sollten rechtzeitig vor dessen Beginn die Gültigkeitsdauer ihres Jagdscheines prüfen, empfiehlt das Ordnungsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Bereits seit 1. Januar können Jagdscheine bei der Unteren Jagdbehörde zur Verlängerung eingereicht werden.

Darüber hinaus gilt der gültige Jagdschein auch als Nachweis für das Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition gemäß Paragraph 13 Absatz 1 Waffengesetz (WaffG).

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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