Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis erforderlich
Mit der „3G-Regel“ in den Zoo Heidelberg

Mit der aktuellsten Änderung der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg ändern sich ab sofort die Zutrittsregelungen für den Zoo Heidelberg. Es gilt die 3G-Regel. Ein Besuch ist dann nur noch für geimpfte, getestete oder genesene Besucher möglich. Gleichzeitig entfällt die Begrenzung für die Anzahl der Besucher, die sich gleichzeitig im Zoo aufhalten dürfen. Tickets können entweder vor Ort oder online im Vorverkauf erworben werden. Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen.

Das Testzentrum in der Tiergartenstraße bietet die Möglichkeit, sich ganz in der Nähe des Zoos vor dem Besuch testen zu lassen.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler. Der Nachweis erfolgt durch ein entsprechendes Ausweisdokument, wie etwa durch den Kinder- oder Schülerausweis.

Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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